Als Rechtsanwältin im Bereich des Stockwerkeigentums würde ich nie die Durchführung von Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten empfehlen, ohne dass ein detailliertes Sanierungskonzept und eine klare Kostenaufteilung unter den Eigentümern und Eigentümerinnen vereinbart wurden.
Zum Zeitpunkt der Planung und Genehmigung von Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten muss sichergestellt sein, dass alle relevanten Details der Massnahmen festgelegt und von der Stockwerkeigentümerversammlung genehmigt wurden. Dies umfasst den Umfang der Arbeiten, den Zeitplan, die voraussichtlichen Kosten und die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer. Dies ist notwendig, um Transparenz zu gewährleisten und Streitigkeiten über die Kosten und Verantwortlichkeiten zu vermeiden. Die Rechtmässigkeit der Durchführung der Arbeiten setzt jedoch nicht voraus, dass alle Einzelheiten der Ausführung bereits festgelegt oder Verträge mit Unternehmen abgeschlossen wurden.
Wichtig ist, dass die Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung zur Durchführung der Arbeiten vorliegt und dass alle relevanten Unterlagen wie Beschlüsse der Versammlung, Kostenvoranschläge, Zeitpläne und Vereinbarungen über die Kostenaufteilung dokumentiert sind.