Als Arbeitsrechtsanwältin würde ich nie ein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund fristlos kündigen.
Aus wichtigen Gründen können sowohl die Arbeitgeberin als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos, d.h. ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin auflösen. Als wichtig gilt ein Grund namentlich dann, wenn er der kündigenden Partei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (resp. die ordentliche Kündigung) unzumutbar macht. Die Rechtsprechung setzt die Hürde für die Unzumutbarkeit allerdings hoch. Wer das Arbeitsverhältnis ungerechtfertigt fristlos kündigt, kann vom Gericht zur Bezahlung einer Entschädigung und/oder Schadenersatz verurteilt werden.