Martin Freyer ist als Rechtsanwalt beratend und prozessierend tätig, hauptsächlich in den Bereichen Miet- und Immobilienrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentums- und Miteigentumsrecht sowie Werkvertrags- und Auftragsrecht, Arbeitsrecht sowie Straf- und Strafprozessrecht