VERGABERECHT

Eine Gemeinde hat in die Ausschreibungsunterlagen einen Lehrlingsbonus aufgenommen. Die eingegangenen Angebote weisen sowohl Lernende mit dem Ziel Eidgenössischer Fachausweis, wie auch andere Auszubildende und Weiterbildungsprogramme aus. Wir klären mit Ihnen die Frage, wie dies bewertet werden kann und darf.

Öffentliche Ausschreibungen müssen sich an enge gesetzliche Vorgaben halten. Gleichbehandlung, das Verbot von Abgebotsrunden und Transparenz werden im Submissionsrecht gross geschrieben. Eignungskriterien und Zuschlagskriterien sind sorgfältig auszuwählen, wobei in erster Linie die zu beschaffende Leistung ausschlaggebend ist. Im öffentlichen Beschaffungswesen setzen wir uns regelmässig mit Referenzen, Labels, Zertifikaten, Kalkulationen von Angebotspreisen, Unternehmervarianten, Mindestlöhnen, Bankgarantien, Anfechtungsfristen und Beschwerdelegitimationen auseinander. Bei der Anfechtung eines Zuschlags oder Ausschlusses vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten in sämtlichen prozessualen Schritten unverzüglich.

Bereinigung im Ausschreibungsverfahren? Wir fokussieren auf Lösungen, nicht Probleme.