BAUVERTRAGSRECHT

Das Thermometer im Wohnzimmer eines Neubaus klettert am Weihnachtstag nicht über 16°. Die Ursache ist unklar. Die Festtage werden zu Frosttagen. Der unterkühlte Bauherr will Klarheit über Mängel und Haftung.

advokatur56 klärt ab, ob es sich um einen Werkmangel, einen Planungsfehler oder gar um beides handelt. Expertisen, Anwälte und Gericht kosten am Schluss dreimal so viel wie die eigentliche Mängelbehebung. Die Stimmung des Bauherrn steigt schliesslich wieder. Die Kosten tragen die Verantwortlichen. Sei es Hausbau, Umbau, Renovation oder Sanierung, wir finden Lösungen.

Wir unterstützen öffentliche und private Bauherren bei ihren Bauvorhaben, beginnend bei der Ausfertigung oder Überprüfung vom Werkvertrag, Generalunternehmervertrag, Totalunternehmervertrag, Architektenvertrag oder Planervertrag. Im Streitfall setzen wir Ihre Mängelrechte gerichtlich durch. Weigert sich der Unternehmer, Mängel zu beheben oder überhaupt fertig zu bauen, schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Sie die Arbeiten auf Kosten des säumigen Unternehmers durch einen Dritten ausführen lassen dürfen. Wird ein Bauhandwerkerpfandrecht angemeldet, empfehlen wir Ihnen die für Sie beste und kostengünstigste Option.

Da das Baurecht zu einem unserer Spezialgebiete gehört, beraten und prozessieren wir in einigen Fällen auch für Unternehmer und Subunternehmer. Werden Ihre Rechnungen für geleistete Arbeiten nicht bezahlt, sichern wir Ihren Werklohn mit einem Bauhandwerkerpfandrecht ab und setzen ihn mittels Betreibung oder gerichtlich durch.