STOCKWERKEIGENTUM

Als frisch eingezogener Stockwerkeigentümer müssen Sie feststellen, dass Ihr Badezimmer immer stärker von Schimmel befallen wird. Trotz gründlicher Reinigung und regelmässigem Stosslüften werden Sie den Schimmel nicht los. Sie fragen sich, ob der Schaden auf bauliche Mängel zurückzuführen ist und ob Sie gegen den Verkäufer der Stockwerkeinheit vorgehen können.

advokatur56 reagiert sofort und übernimmt für Sie sämtliche zwingend innert kürzester Frist geforderten Mängelrügen. Ihr Anwaltsbüro in Bern kennt die Stolpersteine, insbesondere das unterschiedliche Vorgehen bei gemeinsamen Gebäudeteilen oder Gebäudeteilen im Sonderrecht und die Feinheiten bei Kauf ab Plan. Mit dem üblichen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, der Freizeichnung und der Abtretung von Mängelrechten des Generalunternehmers oder Totalunternehmers gegenüber den Subunternehmern an den Käufer haben wir grosse Erfahrung.

Hartnäckig vertreten wir die Interessen der Stockwerkeigentümer, der Stockwerkeigentümergemeinschaften oder Miteigentümergemeinschaften wie auch diejenigen der Bewirtschafter von Liegenschaften im Miteigentum und Stockwerkeigentum. Für Sie prüfen wir u.a. den Vertrag für die Bewirtschaftung von Liegenschaften im Mit-/Stockwerkeigentum sowie Stockwerkeigentümerreglemente oder Miteigentümerreglemente. Wir passen Reglemente an, begleiten bauliche Sanierungen und vertreten im Baubewilligungsverfahren wie auch bei internen Auseinandersetzungen oder Nachbarstreit. Gutachten über die Abrechnung im Stockwerkeigentum, speziell die Kostenverteilung nach Wertquoten, Einheit, Nutzung oder anderen Kostenverteilern (z.B. des Baurechtszinses oder sonstige allgemeine Kosten), gehören zu unseren regelmässig gefragten Kompetenzen.