BAU- UND PLANUNGSRECHT

Ausgerechnet während Ihren wohlverdienten Ferien wird das Baugesuch der Nachbarn publiziert. Die Baugesuchsunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Bauverwaltung der Gemeinde zur Einsicht auf.

Der Situationsplan, die Pläne der Etagen, Schnitte und Ansichten, die Bruttogeschossflächen, der Parkplatznachweis, das Beriebskonzept und weiteres seien laut der Gemeinde korrekt. Mit dieser Beurteilung sind Sie zu Recht nicht einverstanden. Wir nehmen für Sie frühzeitig Einsicht in die Baugesuchsunterlagen und prüfen das Bauprojekt auf Zonenkonformität, Dimensionierung, Erschliessung, Zweitwohnungsvorschriften, fehlende Nachweise, etc. Technische Tricks der Baugesuchsteller entlarven wir zusammen mit den Architekten und Planern der reflecta ag. Schliesslich verfassen wir Ihre Baueinsprache und ziehen wo nötig und erfolgversprechend weiter vor die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Verwaltungsgericht und Bundesgericht.

Aufgrund unserer reichlichen Erfahrung mit Baueinsprachen vertreten wir in vielen Fällen auch Bauherren. Wir verfassen Stellungnahmen zu Baueinsprachen und führen Einspracheverhandlungen effizient und zielorientiert. Auch in Plangenehmigungsverfahren oder bei Enteignungen pochen wir auf Ihre Rechte.