Nachdem die kantonale „Miet-Initiative” im September 2025 angenommen wurde, hat der Regierungsrat des Kantons Bern gestern bekanntgegeben, dass die . gilt.

Das heisst: Für alle Mietverträge im gesamten Kanton Bern, die ab dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen werden, muss das entsprechende Formular verwendet werden – unabhängig davon, auf welches Datum der Mietbeginn fällt.

Das Formular muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Höhe der Vormiete
  • Kostenstände bei der Vormiete
  • Nebenkosten bisher / neu
  • Begründung einer allfälligen Mietzinserhöhung

Das Formular ist auf der Webseite des Obergerichts des Kantons Bern unter der Rubrik „Mietzins und Nebenkosten“ abrufbar: https://lnkd.in/eBbUD_Fy