MIETRECHT

Ein Eigentümer hat über 200 seiner Wohnungen umfassend saniert. Die Erhöhung der Mietzinse wegen wertvermehrender Investitionen hat eine Flut von Anfechtungen zur Folge. Die Vielzahl der Verfahren nach der umfassenden Sanierung überfordert sämtliche Kapazitäten der Immobilienverwaltung.

advokatur56 vertritt die Vermieterin in den Verfahren vor der Schlichtungsbehörde. Dank gezieltem Vorgehen werden die zahlreichen Verhandlungen effizient abgewickelt und mehrheitlich mit einem Vergleich abgeschlossen. Die nachfolgenden Gerichtsverfahren erfordern umfassende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung.

Dies ist nur ein Beispiel unserer umfassenden Dienstleistungen im Bereich Mietrecht. Wir übernehmen sämtliche Vertretungen von Eigentümern und Vermietern vor den Schlichtungsbehörden und vor Gericht. Ausserdem führen wir gerichtliche und aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen. Wir unterstützen beim Abschluss und der Redaktion von Miet- und Nutzungsverträgen, bei Mietzinsberechnungen, bei der Abwehr von Anfechtungen des Anfangsmietzinses, bei Sorgfaltspflichtverletzungen durch Mieter, bei Kündigungen, bei Exmissionen bzw. Mieterausweisungen, etc.

Wir führen jährlich das Immoseminärchen zur Weiterbildung unserer langjährigen Klientinnen und Klienten durch. Weiter referieren wir an zahlreichen externen Mietrechtsseminaren. Insbesondere unterrichten wir für den Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT.