EHEVERTRAG

Das Vermögen, das beide Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben, wird bei der Auflösung des Güterstandes (bei Tod oder Scheidung) geteilt, auch wenn beide in unterschiedlicher Weise zum Vermögensaufbau beigetragen haben. Mit einem Ehevertrag kann dies geändert werden.

  • Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten
  • Gütergemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Güterrechtliches Inventar